Überprüfung nach § 57A bis 3,5 T 
Preis auf Anfrage

Einfach sicher unterwegs!

„Pickerl“ – §57a Überprüfung für alle Marken

 

§57a „Pickerl“ Überprüfung: Ihre Vorteile:

  • §57a-Kompetenz, behördlich bewilligt
  • Geprüfte und perijodisch geschulte Mitarbeiter
  • Unbürokratische Abwicklung
  • Kombination mit Service, Reifenwechsel oder Reparatur möglich

 

Die §57a Überprüfung, das Pickerl, ist die gesetzlich vorgeschriebene, technische Überprüfung Ihres Fahrzeuges. Bei Neuwagen ist die erste § 57 a Überprüfung drei Jahre nach Erstzulassung, die zweite nach weiteren zwei Jahren und im Anschluss jährlich vorgeschrieben. Wir haben dazu alle Ausbildungen, Prüfungen und technischen Geräte und hat von der Behörde die Bewilligung, diese wichtige Kontrolle durchzuführen. Vertrauen Sie Ihr Fahrzeug den bestens ausgebildeten und geprüften Mitarbeitern von Autohaus Heinz an.

 

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